Finanzierungsformen
Entgeltumwandlung
Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf eine bAV durch Entgeltumwandlung. Dabei ist das Entgelt, welches umgewandelt wird, innerhalb bestimmter Grenzen von Steuern und Sozialabgaben befreit. Damit ist ein Ansparen aus dem Bruttoeinkommen möglich.
Arbeitgeberzuschuss
Arbeitgeber, die dadurch ebenfalls Sozialabgaben sparen, sind gesetzlich verpflichtet, ihre Ersparnis als Zuschuss an die Mitarbeiter weiterzugeben. Der Arbeitgeberzuschuss kann pauschal 15 Prozent des Sparbeitrags betragen und wird direkt in den Vertrag des Mitarbeiters eingezahlt. Die Zuschusspflicht gilt für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds.
Arbeitgeberfinanzierung
Unabhängig von einer Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung (bAV) auch zusätzlich zum Gehalt finanzieren. Das steigert die Attraktivität des Unternehmens und die Motivation der Mitarbeiter.
Alternative zur Gehaltserhöhung
Eine arbeitgeberfinanzierte bAV ist ebenso eine interessante Alternative zur Gehaltserhöhung. Denn die Beiträge sind - im Gegensatz zum Gehalt - innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei.
Die damit verbundene Motivation der Mitarbeiter und die Sozialabgabenersparnis sind auch für Arbeitgeber lukrativ. Darüber hinaus sind die Beiträge Betriebsausgaben, der Verwaltungsaufwand in der Regel gering und das Versorgungsrisiko kann auf die Versicherungsgesellschaft ausgelagert werden.
Vorteil für den Arbeitnehmer
Für den Arbeitnehmer bleiben von 100 Euro Gehaltserhöhung (brutto) nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben nur rund die Hälfte netto übrig. Anders bei Verwendung zugunsten einer bAV (z.B. Direktversicherung): Hier fließen die 100 Euro in voller Höhe in den Vertrag ("Bruttosparen").