Die BasisRente (Rürup-Rente)
Die BasisRente (Rürup-Rente) ist eine staatlich geförderte Rentenversicherung, die Ihnen steuerliche Anreize bietet.
Die BasisRente ist vor allem für Gutverdiener, Selbstständige und Freiberufler eine attraktive Altersvorsorge: Durch den Sonderausgabenabzug profitieren Sie von besonders hohen Steuervorteilen.
Auch rentennahe Jahrgänge, die sich für kurze Laufzeiten entscheiden, profitieren von der BasisRente: Durch den relativ geringen Besteuerungsanteil der nächsten Jahre sichern Sie sich langfristig einen hohen Rentenfreibetrag für die Zeit des Rentenbezugs.
Leistungen für Sie
Die BasisRente bietet Ihnen:
- Attraktive Steuervorteile
Sie können die Beiträge zur BasisRente ab dem ersten Euro als Sonderausgaben bei der Steuer absetzen. - Flexible Gestaltung
Für Ehepaare gibt einen förderfähigen Höchstbeitrag, den sie flexibel so zwischen sich aufteilen können, wie es für sie passt. - Flexible Einzahlungsmöglichkeiten
Laufende Beiträge, Einmalbeiträge und Sonderzahlungen, die Beitragszahlung kann an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. - Lebenslange Rente
Die Rente einer BasisRente wird garantiert lebenslang gezahlt. Sie beginnt frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahrs. Der Rentenbeginn kann nach Vertragsabschluss an die konkreten Lebenspläne angepasst werden. - "Hartz-IV-geschützt"
Das Vermögen der BasisRente in der Ansparphase ist im Fall der Arbeitslosigkeit oder bei Insolvenz (im Rahmen des § 851c Abs. 2 ZPO) geschützt, muss also nicht aufgebraucht oder angerechnet werden.
Ergänzender Schutz zur BasisRente: Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Um in der Zeit bis zum Rentenbeginn auch gegen die finanziellen Folgen einer möglichen Berufsunfähigkeit abgesichert zu sein, können Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) einschließen.
Information zur Besteuerung der Rentenleistung
Die Renten sind ab dem Jahr des Rentenauszahlungsbeginns analog der gesetzlichen Rentenversicherung zu versteuern. Der Besteuerungssatz richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns (2021 = 81%)… 2058 = 100%. Der steuerfrei bleibende Teil der Rente wird in einem lebenslang geltenden Freibetrag in Euro festgeschrieben.
Leistungen für Ihre Angehörigen
Die BasisRente bietet Ihren Angehörigen finanzielle Sicherheit:
- Hinterbliebenenrente für Ehepartner/eingetragene Lebenspartner und Kinder
Die BasisRente kommt im Todesfall Ihrem Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner oder Ihren Kindern zugute. Dabei wird die Leistung in der gesetzlich festgelegten Rangfolge erbracht: Ehepartner/eingetragene Lebenspartner erhalten lebenslange Rentenzahlungen, waisenrentenberechtigte Kinder erhalten zeitlich befristete Rentenzahlungen (sofern kein Ehepartner/eingetragener Lebenspartner vorhanden).