Für Kunden

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Kontakt für Kunden

Die Condor Versicherungen wurde Mitte der 50er Jahre im vorigen Jahrhundert von Rudolf-August Oetker in Hamburg gegründet und sind heute ein Unternehmen der R+V Versicherung.

Condor bietet lebensphasengerechte Vorsorgekonzepte und eine Vielfalt zeitgemäßer, auf die Bedürfnisse einzelner Kundengruppen zugeschnittener Produkte mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis und hoher Qualität.

Versicherungen zeichnen sich seit jeher durch ihre Komplexität aus. Die Condor Versicherungen arbeiteten seit ihrer Gründung ausschließlich mit unabhängigen Vermittlern zusammen, die durch ihre besondere Marktkenntnis und ihr besonderes Know-how eine individuelle und sachgerechte Beratung in Ihrem Sinne sicherstellen.

Kundenservice

Sie sind bereits Kunde und haben Fragen zu Ihrem Vertrag?
Auch dann können Sie sich an den Kundenservice wenden.

Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall- oder Kfz-/Garantie-Versicherungen  
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Telefon 0800 533-1112
E-Mail ruv@ruv.de

Die Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft und die R+V Allgemeine Versicherung AG wurden verschmolzen, deshalb sind hier die Service-Nummern der R+V aufgeführt.

Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeits-Versicherungen  
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Telefon (040) 3 61 39-990
Telefax (040) 3 61 39-991
E-Mail kundenservice@condor-versicherungen.de
Schadenhotline
Ob im Haftpflichtbereich, bei Hausrat, beim Wohngebäude, bei Unfall oder Kfz/Garantie – umsichtig und kompetent werden Schadenmeldungen entgegengenommen. Die Schadenhotline erreichen Sie unter:
Telefon: 0800 533-1111 (24 Stunden, 365 Tage)
Kfz-Schutzbriefhotline
Kommt es zu einem Not- oder Schadenfall, ist schnelle Hilfe gefragt. Täglich, jederzeit und aus aller Welt zu erreichen. Umsichtig und kompetent helfen wir mit Rat und Tat. Die Kfz-Schutzbriefhotline erreichen Sie unter:
Telefon: 0800 533-1117 (24 Stunden, 365 Tage)

Fondsservice

Informationen und Auftragsformulare zum Fondswechsel finden Sie unter Fondsservice.

Informationen für Kunden

In diesem Bereich haben wir einige wichtige Informationen für Sie zum Code of Conduct und der Einwilligung nach DSGVO zusammengestellt.

Einwilligung nach DSGVO

Information zur Einwilligung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Schweigepflichtentbindung

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz haben eine neue Einwilligung nach dem der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Schweigepflichtentbindung für den Bereich der Lebensversicherung und der Unfallversicherung verabschiedet.

Die Kunden, die bereits bei der Condor Lebenbensversicherungs-AG oder der Condor Allgemeine Versicherungs-AG versichert sind, können frei entscheiden, ob sie die neue Erklärung abgeben möchten.

Den vollständigen Text der neuen Einwilligung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Schweigepflichtentbindung finden Sie

  • für die Lebensversicherung hier
    Sollten Sie sich jetzt oder später für die neue Erklärung entscheiden, schicken Sie diese bitte mit Angabe Ihrer Vertrags-Nr. unterschrieben an uns (Condor Lebensversicherungs-AG, 20452 Hamburg) und machen Sie unbedingt die entscheidenden Kreuze unter den Punkten 2.1 und 2.2.
  • für die Unfallversicherung hier
    Sollten Sie sich jetzt oder später für die neue Erklärung entscheiden, schicken Sie diese bitte mit Angabe Ihrer Vertrags-Nr. unterschrieben an uns (Condor Allgemeine Versicherungs-AG, Niedersachsenring 67, 30163 Hannover).

Wenn Sie die neue Erklärung nicht abgeben, ist das kein Problem. Es gelten dann die bisherigen Regelungen zum Datenschutz und zur Schweigepflichtentbindung aus den Bedingungen und Merkblättern in Ihren Versicherungsunterlagen weiter

Code of Conduct

Neuer Datenschutz-Kodex ("Code of Conduct")

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft aufgesetzt - den so genannten "Code of Conduct". An der Entwicklung dieser Verhaltensregeln waren von Anfang an Vertreter der deutschen Datenschutzbehörden und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) beteiligt. Der Code of Conduct schafft ein einheitliches, hohes Datenschutz-Niveau in der deutschen Versicherungswirtschaft und wurde vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit genehmigt.

Weitere Informationen finden Sie hier.