Information zur Einwilligung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Schweigepflichtentbindung
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz haben eine neue Einwilligung nach dem der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Schweigepflichtentbindung für den Bereich der Lebensversicherung und der Unfallversicherung verabschiedet.
Die Kunden, die bereits bei der Condor Lebenbensversicherungs-AG oder der Condor Allgemeine Versicherungs-AG versichert sind, können frei entscheiden, ob sie die neue Erklärung abgeben möchten.
Den vollständigen Text der neuen Einwilligung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Schweigepflichtentbindung finden Sie
- für die Lebensversicherung hier
Sollten Sie sich jetzt oder später für die neue Erklärung entscheiden, schicken Sie diese bitte mit Angabe Ihrer Vertrags-Nr. unterschrieben an uns (Condor Lebensversicherungs-AG, 20452 Hamburg) und machen Sie unbedingt die entscheidenden Kreuze unter den Punkten 2.1 und 2.2. - für die Unfallversicherung hier
Sollten Sie sich jetzt oder später für die neue Erklärung entscheiden, schicken Sie diese bitte mit Angabe Ihrer Vertrags-Nr. unterschrieben an uns (Condor Allgemeine Versicherungs-AG, Niedersachsenring 67, 30163 Hannover).
Wenn Sie die neue Erklärung nicht abgeben, ist das kein Problem. Es gelten dann die bisherigen Regelungen zum Datenschutz und zur Schweigepflichtentbindung aus den Bedingungen und Merkblättern in Ihren Versicherungsunterlagen weiter